Abmahnungen durch Louis Vuitton
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung im Auftrag von Louis Vuitton durch die CBH Anwälte erhalten?
Die Anwaltskanzlei CBH aus Hamburg versendet im Namen von Louis Vuitton Malletier SAS markenrechtliche Abmahnungen. Wenn Sie eine solche Abmahnung von Louis Vuitton oder LV erhalten haben, sind wir hier, um Ihnen zu helfen, mögliche größere Konsequenzen zu verhindern.
Warnhinweis von Louis Vuitton: Es handelt sich nicht um Betrug, kann jedoch kostspielig werden
Viele Betroffene denken, dass die markenrechtlichen Warnungen von Louis Vuitton Betrügereien sein könnten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bisher war keine Warnung der Anwälte von CBH unbegründet oder gar betrügerisch.
Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung und einer durchdachten Vorgehensweise können Sie jedoch größere Nachteile vermeiden.
Worum handelt es sich?
In der Regel wird den Betroffenen vorgeworfen, gegen das Marken-, Design- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Louis Vuitton ist eine renommierte Luxusmarke, die Produkte wie Handtaschen, Geldbörsen, Gürtel und mehr vertreibt. Ein bekanntes Merkmal vieler Produkte ist das Monogram-Muster mit den Initialen „LV“. Viele dieser Designs werden kopiert, und dies führt häufig zu Warnungen aufgrund des Vertriebs von Nachahmungen oder Fälschungen.
Markenverletzung: Welche Vorwürfe erheben Louis Vuitton und die Kanzlei CBH Rechtsanwälte?
In der Abmahnung fordert Louis Vuitton die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, wobei oft ein entsprechendes Formular beiliegt. Zudem wird die Begleichung der durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte entstandenen Kosten und ein Schadensersatz verlangt, eventuell auch die Vernichtung gefälschter Artikel.
Zumeist sind Adressaten dieser Abmahnungen Einzelhändler, Onlinehändler auf Plattformen wie ebay oder etsy, Boutiquen und Verkäufer auf Flohmärkten. Ihnen wird vorgeworfen, die Markenrechte an den Symbolen „LV“ oder der Bezeichnung „Louis Vuitton“ verletzt zu haben, oft durch den Verkauf von Taschen, Brieftaschen oder Bekleidungsartikeln wie Schals.
Wichtig: Nur gewerbliche Verkäufer können eine Markenverletzung begehen. Privatverkäufer sind hierbei ausgenommen. Doch ob ein Handeln als privat oder geschäftlich eingestuft wird, ist oftmals fallabhängig. Trotzdem werden auch private Verkäufer von Louis Vuitton und der Kanzlei CBH abgemahnt.
Händler können jedoch Originalware verkaufen, wenn sie diese rechtmäßig erworben haben. Bei sogenannten Grau- oder Parallelimporten, beispielsweise aus Asien, sollte jedoch Vorsicht geboten sein. Solche Importe sind nicht rechtmäßig.
Es ist ratsam, jede Abmahnung eingehend zu überprüfen, bevor Sie darauf reagieren.
Ein Hauptanliegen von Louis Vuitton ist es, die Herkunft von Fälschungen, Plagiaten oder illegalen Importen zu ermitteln. Hierbei spielt insbesondere der Nachweis eine Rolle, ob Produkte mit Zustimmung von Louis Vuitton in die EU oder den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurden.
Markenverletzung: Ähnlichkeit, Verwechslungsgefahr, Fälschung
Im Zentrum vieler Abmahnungen stehen Produkte (wie Handtaschen, Geldbörsen, Schals usw.), die zwar nicht das Originallogo von Louis Vuitton aufweisen, dem Original jedoch stark ähneln. Dies wird von Markenrechtsanwälten als Verwechslungsgefahr bezeichnet.
Als Ergebnis besitzt Louis Vuitton, der Markenrechteinhaber, verschiedene Ansprüche gegen die vermeintlichen Rechtsverletzer. Insbesondere die Erstattung der Anwaltskosten kann schmerzhaft sein, die oft auf einem Streitwert von 150.000 – 500.000 EUR basieren.
Der Streitwert orientiert sich am Wert des umstrittenen Gegenstandes. Bei Luxusmarken ist dieser entsprechend hoch. Aus dem Streitwert ergeben sich Kosten, wie Anwalts- und potenzielle Gerichtskosten.
Forderungen wie Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten werden dann vom vermeintlichen Markenverletzer eingefordert. Es sollte jedoch überprüft werden, ob die geforderten Beträge angemessen sind. Faktoren wie das wirtschaftliche Interesse, der Markenwert und die Schwere der Verletzung spielen hier eine Rolle.
Markenverletzung: Muss bezahlt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden?
Sie sind nur zur Zahlung und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet, wenn tatsächlich eine Rechts- oder Markenverletzung vorliegt. Lassen Sie dies überprüfen und suchen Sie Beratung.
Vorsicht: Das ungeprüfte Unterzeichnen der mitgeschickten Unterlassungserklärung kann teuer werden, insbesondere wenn später Vertragsstrafen anfallen. Diese Erklärung kann langfristige Bindungen schaffen.
Wichtige Fragen sind:
- Liegt eine Markenverletzung vor?
- Gab es ein gewerbliches Handeln?
- Gibt es Ausnahmen, die eine Markenverletzung ausschließen?
- Wurde die Marke entsprechend genutzt?
- Diese Fragen können klären, ob Ansprüche gerechtfertigt sind.
Reicht es, mein Angebot zu löschen?
Ein klares Nein! Louis Vuitton möchte sicherstellen, dass zukünftig keine Markenverletzungen mehr stattfinden. Eine einfache Löschung genügt nicht. Es besteht Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, um künftige Verstöße zu verhindern. Das Wording der Unterlassungserklärung ist entscheidend. Versuchen Sie nicht, sie eigenhändig umzuformulieren – dies kann kostspielige Folgen haben.
Über die Autorin
Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.