Rechtsanwalt Datenschutz Saarbrücken
Fordern Sie direkt Hilfe von Rechtsanwältin im Markenrecht Anne-Kathrin Renz aus Saarbrücken an.Im Bereich Datenschutzrecht betreue ich Mandanten bundesweit in den Belangen des Datenschutzes.
Zu meiner Beratungstätigkeit gehört die individuelle Erstellung von sämtlichen Belehrungs- und Informationstexten, Datenschutz-Audits, die Gestaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM), Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und selbstverständlich die Vermeidung von Bußgeldern und Sanktionen durch Aufklärung und Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben der einschlägigen Gesetze und der Aufsichtsbehörden.
Beratungsschwerpunkte
Das Thema Datenschutz und die Umsetzung im Unternehmen hat im Jahr 2018 eine ganze neue Dimension gewonnen. Mit Inkrafttreten der DSGVO sollte der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der freie Datenverkehr in der Europäischen Union gewährleistet werden.
Der Stichtag der Anwendbarkeit, der 25.05.2018 hat den Unternehmern aber vor allen Dingen eines beschert: Jede Menge Unsicherheit. Das Ergebnis waren abgeschaltete Webseiten, die Verkündung des Endes der Fotografie und zahlreiche Anfragen nach einem externen Datenschutzbeauftragten.
Stellen Sie sich mit meinen individuellen Beratungsangeboten rechtssicher auf:
- DS-GVO konforme Datenschutzerklärungen
- für den Onlineshop
- für die Firmenwebsite
- den gewerblichen Internetauftritt
- für die Unternehmensseite auf Facebook (auch für Influencer)
- für die gewerbliche Seite auf Instagram (auch für Influencer)
- Datenschutzinformationsblätter
- Für Patienten
- Für Kunden
- Für Mitarbeiter
- Verpflichtungen auf das Datengeheimnis für Angestellte/Mitarbeiter
- Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach art. 30 DSGVO)
- Erstellung und Prüfung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen
- Erstellung von Datenschutzkonzepten
Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, habe ich für Sie die F.A.Q. rund um die DS-GVO gesammelt:
Für wen gilt die DS-GVO?
Grundsätzlich gilt die DS-GVO für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
Was sind personenbezogene Daten?
Was gehört ins Verarbeitungsverzeichnis?
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Zwecke der Verarbeitung
- Beschreiung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
- Kategorien von Empfängern von Daten einschließlich der Empfänger in Drittstaaten
Welche Grundsätze gelten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
- Es gilt grundsätzlich das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. personenbezogene Daten dürfen nicht erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden, wenn nicht eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, oder sich der Verarbeiter auf eine Rechtsgrundlage berufen kann, die ihm den Umgang mit den Daten erlaubt oder diesen sogar anordnet.
- Weiterhin gilt das Prinzip der Richtigkeit der Daten: Daten müssen sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein.
- Darüber hinaus gilt die Zweckbindung: Die Verarbeitung von Daten darf nur für den vorab festgelegten Zweck erfolgen.
Was ist Auftragsverarbeitung?
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Welche Sanktionen sieht die DS-GVO vor?
Welche Funktionen haben die Aufsichtsbehörden?
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Aktuelles aus dem Datenschutzrecht
Lesen Sie nachfolgend aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutzrecht aus dem Blog von Rechtsanwältin Renz.
Die DS-GVO und Start-Ups
Nicht nur der Rekordsommer hat uns im vergangenen Jahr die Schweißperlen auf die Stirn getrieben, viele Unternehmen sind auch etliche Monate nach dem Stichtag, nämlich dem 25.05.2018 nicht bereit, den Anforderungen der DS-GVO gerecht zu werden. Bei fehlerhafter oder...