Rechtsanwältin Markenrecht Saarbrücken
Fordern Sie direkt Hilfe von Rechtsanwältin im Markenrecht Anne-Kathrin Renz aus Saarbrücken an.Markenanmeldung und Markenschutz
Eine Marke dient dazu Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines (konkurrierenden) Unternehmens zu Unterscheiden. Die Marke kann dabei in Gestalt eines Logos, eines Namens, Firmennamens oder einer Zeichenfolge geschützt werden. Markenrechte werden auch als geistiges Eigentum bezeichnet.
Durch die Eintragung einer Marke werden dem Inhaber Monopolrechte verschafft. Dies ist vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache. Der Markeninhaber kann Dritte verbieten, seine Marke für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.
Zu den häufigsten Markenarten zählen:
- Wortmarken
- Wort-/Bildmarken
- Bildmarken
- Hörmarken und Farbmarken
Der Inhaber einer solchen Marken kann beliebig mit der Marke verfahren, sie benutzen, lizenzieren aber verkaufen.
Der Anwalt für Markenrecht unterstützt sie zunächst bei der Prüfung der geplanten Markenanmeldung.
Hierbei ist vor allen Dingen eine sorgfältige Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke, sowie die Durchführung einer Markenrecherche erforderlich. Das liegt daran, dass das DPMA beispielsweise nicht prüft, ob Schutzrechte Dritter durch die Marke verletzt werden. Solche Schutzhindernisse nennt man auch relative Schutzhindernisse.
Zusammenfassung:
Ein Anwalt für Markenrecht prüft:
- Das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse
- Das Entgegenstehen relativer Schutzhindernisse
Ein Anwalt für Markenrecht berät sie:
- Bei der Suche der geeigneten Markenart /Markenstrategie
- Bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Ihre eigene Marke zum Festpreis:
Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen
Benutzt jemand unbefugt eine fremde Marke kann das schnell teuer werden. In Markensachen liegt der Streitwert selten unter 50.000 €. Grund hierfür ist oft das besondere wirtschaftliche Interesse am Erhalt der Marke.
Im Vordergrund der Durchsetzung steht der Unterlassungsanspruch. Dieser wird außergerichtlich in Form einer Abmahnung geltend gemacht. Eine Abmahnung kündigt sich selten im Vorhinein an und die abgemahnten sind oft vor den Kopf gestoßen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt; Betroffene können das in der Regel selbst nicht richtig beurteilen. Eine anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich, denn sowohl Abgemahnter als auch Abmahner können Fehler machen, die schnell sehr teuer werden.
Markenrechtliche Abmahnung- Was ist das?
Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs. Dieser ergibt sich in der Regel aus § 14, 15 MarkenG. Als Verletzungshandlung sind eine Vielzahl von Varianten möglich. Die Verletzung kann zum Beispiel in der Werbung für ein Produkt oder im Verkauf von Produkten liegen.
Der Markeninhaber macht den Verletzer mit der Abmahnung auf die Rechtsverletzung aufmerksam. Meist setzt er dem Verletzer ein sehr kurze Frist, denn Markensachen sind in der Regel Eilsachen. Er fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und meist noch eine Auskunft vom vermeintlichen Verletzer. Zudem werden Rechtsanwaltskosten und/oder Schadensersatz gefordert.
Wer berechtigt abgemahnt wird, muss die Kosten tragen. Daher sollte stets genau geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt war.
Vorgehen gegen Markenverletzungen
Mit einem Markenlizenzvertrag können Nutzungsrechte übertragen werden. Der Markeninhaber kann anderen so ermöglichen sein Zeichen zu benutzen. Genau bestimmt werden sollte der Umfang der übertragenen Rechte.
Im Vertrag werden beispielsweise festgelegt:
- Markeninhaber/Lizenzgeber und Lizenznehmer
- Informationen zur Marke, Rechtsstand, Registernummer, etc.
- Geschützte Waren- und Dienstleistungen, Gegenstand des Vertrages
- Lizenzart (ausschließlich oder einfach)
- Begrenzungen räumliche, zeitlicher und inhaltlicher Art
- Qualitätsstandards
- Lizenzgebühren
- Geheimhaltungsklauseln
- Uvm.
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