Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht Saarbrücken
Fordern Sie direkt Hilfe von Rechtsanwältin im Markenrecht Anne-Kathrin Renz aus Saarbrücken an.Wettbewerbsrecht oder das Recht des unlauteren Wettbewerbs
Abmahnung
Das Wettbewerbsrecht ist oft für den juristischen Laien schwer zu greifen. Mandanten wird das juristische Problem häufig unter Verwendung möglichst vieler, wenig zielführender Fachbegriffe erklärt. So etwas finden Sie bei mir nicht!
Unternehmen oder Onlinehändler begegnet das Wettbewerbs- oder Lauterkeitsrecht oft in Form von unangenehmer und teurer Post: Der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Gegenstand dieser Schreiben ist der Vorwurf von Mitbewerber sich „unlauter“ verhalten zu haben. Kurz: Einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen zu haben.
Vorwurf
Wettbewerbsrechtliche Verstöße sind so vielfältig, dass ich sie gar nicht aufzählen kann.
Einige Klassiker, die immer wieder Gegenstand von Abmahnungen möchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten:
- Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum
- Eine veraltete Widerrufsbelehrung (man mag es fast nicht glauben, dass es immer noch Widerrufsbelehrungen im Umlauf gibt, die seit dem 13.06.2014 abmahnbar sind)
- Fehlende oder falsche Textilkennzeichnung
- Fehlende LUCID Registrierung
- Widersprüchliche AGB
- Fehlende oder falsche Elektrokennzeichnung
- Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
- Kunstleder wird als Leder bezeichnet
- Fehlende Pflichtangaben beim Verkauf von Lebensmitteln (insbesondere Wein)
uvm
Richtiges Vorgehen
Selbstverständlich steht generell die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens im Mittelpunkt. Nicht immer ist jedoch das vermeintlich günstigste Vorgehen auch das beste Vorgehen auf lange Sicht.
Vor der vorschnellen Abgabe einer Unterlassungserklärung kann nur immer wieder gewarnt werden: Sie zahlen am Ende drauf!
Warum ist das so?
Die Rechtsprechung fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen. Konkret bedeutet das: Wenn ich noch einmal den gleichen Fehler begehe, zahle ich eine für mich schmerzhafte Summe, damit ich auch ja aus meinem Fehler lerne.
Wie hoch ist die Vertragsstrafe konkret?
Nun, das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Rechnen Sie in der Regel mit einem hohen drei- bis vierstelligen Betrag.
Beratungsschwerpunkt
Neben der Fehleranalyse und – Beseitigung erarbeite ich gemeinsam mit meinen Mandanten die beste Verteidigungsstrategie.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht! Sie schneiden sich sonst wertvolle Zeit ab. Nutzen Sie mein Kontaktformular und übersenden Sie mir unverbindlich Ihre Abmahnung.
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