Urheberrechtsverletzungen durch illegale Verbreitung von Lehrgangsmaterialien – Was Sie bei einer Abmahnung beachten sollten
Urheberrechtsverletzungen durch illegale Verbreitung von Lehrgangsmaterialien – Was Sie bei einer Abmahnung beachten sollten
Aktuell verschickt Rechtsanwalt Dr. Christian Groß im Auftrag der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Den betroffenen Personen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Lehrgangsmaterialien und Prüfungsunterlagen unrechtmäßig vervielfältigt und zum Verkauf angeboten zu haben.
Details der Vorwürfe:
Die Abgemahnten sollen urheberrechtlich geschützte Unterlagen über die Plattform Kleinanzeigen (früher ebay Kleinanzeigen) zum Download angeboten haben. Diese Angebote stellen eine illegale Vervielfältigung dar und verstoßen somit gegen die §§ 16, 17 und 31 UrhG.
Die DIHK hat durch Testkäufe oder Auskünfte anderer Abgemahnter von den unbefugten Verkäufen Kenntnis erlangt und ist berechtigt, Schadensersatz-, Unterlassungs- sowie Auskunftsansprüche geltend zu machen.
Was fordert die DIHK?
Die DIHK verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz. Der Gesamtbetrag der Kosten variiert je nach Einzelfall, bewegt sich jedoch in der Regel im vierstelligen Bereich.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung? Handlungsempfehlungen im Falle einer DIHK-Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung von der DIHK erhalten haben, ist es wichtig, besonnen und strategisch zu reagieren. Die folgenden Schritte können Ihnen helfen, angemessen und rechtssicher auf die Abmahnung zu reagieren:
1. Ruhe bewahren und Fristen im Auge behalten
Vermeiden Sie Panik oder überstürzte Reaktionen, da dies zu nachteiligen Folgen führen könnte. Notieren Sie sich die in der Abmahnung gesetzten Fristen und holen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat ein.
2. Vorwürfe gründlich prüfen
Stellen Sie sich die Frage, ob die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde. Überprüfen Sie, ob der Rechteinhaber in der Tat einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz hat.
3. Keine voreilige Unterlassungserklärung abgeben
Die beigefügte Unterlassungserklärung in der Abmahnung ist oft sehr weitreichend und kann langfristige Verpflichtungen mit sich bringen. Es könnte sinnvoller sein, eine modifizierte Erklärung abzugeben – lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
4. Höhe der Forderungen hinterfragen
Achten Sie darauf, dass die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen nachvollziehbar und korrekt berechnet sind. Falls die Forderungen unangemessen hoch erscheinen, ist eine Verhandlung über eine Reduzierung möglich.
5. Rechtliche Beratung einholen
Ein Anwalt oder eine Anwältin, der/die auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann Ihnen helfen, die Abmahnung korrekt einzuschätzen und eine geeignete Antwort zu formulieren. Dies ist besonders ratsam, wenn hohe Forderungen im Raum stehen oder die Vorwürfe komplex sind.
6. Mögliche Verteidigungsstrategien prüfen
Falls die Abmahnung unberechtigt ist, kann eine Zurückweisung sinnvoll sein. Prüfen Sie auch, ob formale Mängel in der Abmahnung vorliegen, die diese möglicherweise unwirksam machen.
7. Vergleichsangebote in Betracht ziehen
Es kann sein, dass mit der DIHK eine reduzierte Zahlung oder eine andere Einigung erzielt werden kann. Lassen Sie sich vor der Annahme oder Ablehnung eines Vergleichsangebots rechtlich beraten.
8. Rechtliche Einschätzung einholen
Wenden Sie sich mit der Abmahnung an einen Anwalt, um eine rechtliche Einschätzung zu erhalten und Ihre nächsten Schritte zu besprechen.
Über die Autorin

Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.