Effektiv mit Abmahnungen der Nobilis Group GmbH und den Rechtsanwälten Lubberger Lehment umgehen
Rechtliche Analyse des Verkaufs von Duftproben und Probeabfüllungen von Parfüms
In jüngster Zeit habe ich erneut eine Abmahnung von der Nobilis Group GmbH erhalten, vertreten durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment. Diese Abmahnung betrifft den Verkauf von Duftproben und Probeabfüllungen von Parfüms. In diesem Beitrag möchte ich eine rechtliche Einschätzung zu dieser Thematik geben.
Hintergrund der Abmahnungen
Die Abmahnungen der Nobilis Group GmbH beziehen sich auf vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht. Konkret wird beanstandet, dass die angebotenen Duftproben und Probeabfüllungen in eigenen Behältern angeboten werden, die nicht den Vorschriften der Kosmetikverordnung entsprechen. Des Weiteren wird den Händlern vorgeworfen, Original-Produktbilder ohne Genehmigung der Nobilis Group GmbH zu nutzen, obwohl diese exklusive Nutzungsrechte an diesen Bildern besitzt.
Wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Aspekte
Die Nobilis Group GmbH bemängelt, dass die angebotenen Duftproben und Probeabfüllungen unzureichend gekennzeichnet sind, oft fehlen wichtige Angaben wie Name, Firmenanschrift der verantwortlichen Person, Chargennummern und Nenninhalte. Solche Defizite stellen Verstöße gegen die Kosmetikverordnung dar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Behauptung des Vertriebs, mit Zustimmung des Originalherstellers zu handeln, nicht korrekt ist, was ebenfalls wettbewerbsrechtlich relevant ist.
Im Bereich des Urheberrechts wird den Empfängern der Abmahnungen vorgeworfen, Original-Produktbilder ohne Genehmigung der Nobilis Group GmbH zu nutzen. Diese Bilder sind durch exklusive Nutzungsrechte geschützt, weshalb deren unerlaubte Verwendung eine Verletzung des Urheberrechts darstellt und ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Einschätzung der Abmahnungen
Der Verkauf von Probeabfüllungen und Duftproben ist rechtlich komplex. Die Verwendung von Produktbildern ohne Genehmigung stellt stets eine Urheberrechtsverletzung dar, und unzureichende Kennzeichnungen können zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen. Beide Aspekte können von der Nobilis Group GmbH und ihren Rechtsanwälten abgemahnt werden. Die Abmahnungen sind daher wahrscheinlich berechtigt.
Zusätzlich können markenrechtliche Aspekte relevant sein, insbesondere wenn Produkte nicht mehr in ihrer Originalverpackung angeboten werden. Obwohl dies bisher nicht Teil der Abmahnungen ist, sollte es dennoch berücksichtigt werden.
Forderungen der Nobilis Group GmbH und der Rechtsanwälte Lubberger Lehment
Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunft über den Vertrieb sowie zur Zahlung von Schadensersatz. Darüber hinaus werden die Anwaltskosten auf Basis des Gegenstandswerts gefordert.
Empfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung von der Nobilis Group GmbH erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit der Gegenseite und leisten Sie keine Zahlungen.
- Unterzeichnen Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ohne sie rechtlich prüfen zu lassen.
- Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen.
Es ist entscheidend, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen und sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen enthalten oft weitreichende Verpflichtungen, die ohne gründliche Prüfung nachteilig sein können.
Über die Autorin
Anne-Kathrin Renz
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin, Datenschutz- und Lehrbeauftragte. Sie hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht absolviert. Im Blog berichtet sie über aktuelle Themen aus der digitalen Welt der Juristerei.